„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
So heißt es in Art. 17 unseres Grundgesetzes. Alle Bürger:innen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.
Im Petitionsausschuss beschäftigen wir uns mit zahlreichen Anliegen, etwa ob eine Gesetz seine gewollte Wirkung erzielt oder nicht. Kürzlich haben wir eine wichtige Petition zum Aufstiegs-BAföG beraten. Es waren sich alle Fraktionen einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Deshalb habe ich für den Ausschuss im Deutschen Bundestag dazu gesprochen.