Persönliche Erklärung des Abgeordneten Ruppert Stüwe nach §31 GO-BT zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) am 18. März 2025
Heute stimmt der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes ab. Ich werde dieser Änderung zustimmen, da ich sie notwendig finde, um unser Land voranzubringen und gleichzeitig die äußere wie innere Sicherheit und den sozialen Frieden in Deutschland zu wahren.
Im Gegensatz zur Änderung des Grundgesetzes für das Sondervermögen Bundeswehr, welches eine Einzelmaßnahme war, stellen wir nun wichtige Weichen für die Zukunft. Wir reformieren die Schuldenbremse und geben damit dem Bund und den Ländern die Möglichkeit, endlich wieder im nötigen Umfang investieren zu können. Außerdem stellen wir zusätzliche Mittel für dringend notwendige Maßnahmen in der Infrastruktur bereit. Wir holen damit die Diskussion über die Mittelverwendung und die Staatsausgaben zurück in die Parlamente.
CDU/CSU und auch die FDP haben jahrelang aus verschiedensten Gründen eine Reform der Schuldenbremse abgelehnt. Jetzt kommt immerhin bei der Union die späte Einsicht, dass wir nur mit Investitionen unser Land voranbringen können. Am besten wäre aus meiner Sicht sogar eine Abschaffung der Schuldenbremse. Wir gehen hier einen guten ersten Schritt und haben weitere Schritte vereinbart. Diesen Weg müssen SPD und CDU/CSU gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/die Grünen und der Linken in der nächsten Legislaturperiode weitergehen.
Schulden sind aber nicht der einzige Weg, wie wir für mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung staatlicher Aufgaben sorgen können. Deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass diejenigen mit großen Vermögen und den höchsten Einkommen einen größeren Anteil zum Steueraufkommen beitragen.